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Artikel auf das Leistungsschutzrecht prüfen
Am 1. März 2013 wurde im Bundestag das Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet, welches voraussichtlich am 1. August in Kraft treten wird. Dieses Gesetz soll die Presseverlage in der Durchsetzung ihrer Rechte stärken und eventuelle Schutzlücken von sogenannten Snippets füllen. Bei letzteren handelt es sich um Vorschautexte wie man sie zum Beispiel in der Suchmaschine Google unter den ausgewiesenen Links findet. Dadurch laufen viele Internetuser, die Texte auf ihren Websites, Blogs oder in Sozialen Netzwerken verlinken, Gefahr abgemahnt zu werden. Eine Möglichkeit diese Gefahr zu bannen bietet LSR-Check, mithilfe dessen man sich vor verlinken, beziehungsweise veröffentlichen des Textes informieren kann, ob dieser unter das Leistungsschutzrecht fällt, und es deshalb ratsam wäre eine andere Quelle in Betracht zu ziehen.
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Details
- Version2.4
- Aktualisiert29. Juni 2013
- Größe27.44KiB
- SprachenDeutsch
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